AGB
Werkzeuge für höchste Ansprüche
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen und Leistungen der TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG, Wertstrasse 20, D-73240 Wendlingen (nachfolgend TTS), im Zusammenhang mit Presse-, Bild- und Informationsmaterial welche durch diese verkauft, vertrieben oder sonst gegen Entgelt oder unentgeltlich in Verkehr gebracht werden.

Hier geht es zur Anfahrtskizze
 

 

I. ALLGEMEINES:

  1. Die elektronischen Übermittlungen, Lieferungen, Angebote und Vergaben von einmaligen, nicht ausschliesslichen Nutzungsrechten an Presse-, Bild- und Informationsmaterial wie Datensätze, Bilder, Fotografien, Zeichnungen, Muster, Dummies, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets" (nachfolgend Material) erfolgen ausschließlich freibleibend zu den nachstehenden Bedingungen.
  2. Die AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme des Materials als angenommen und gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.
  3. Reklamationen, die sich auf den Inhalt der Sendung oder elektronischen Übermittlung des Materials beziehen, können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich und unmittelbar nach Empfang schriftlich geltend gemacht werden.
    Für Soft- und Hardwarefehler, die beim Schriftverkehr, beim Versand, bei der Online- Übermittlung des Materials oder bei der Nutzung unseres Systems entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
  4. Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands, der Schweiz und Österreich. In andere Länder erfolgen Lieferungen grundsätzlich nur nach vorheriger gesonderter Vereinbarung.

II. Gebühren:

  1. Die Nutzung des Materials ist regelmäßig kostenlos. TTS behält sich aber vor, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Besteller, für die Bereitstellung des Materials eine Vergütung zu berechnen. Dies gilt insbesondere für Übermittlungen an den Besteller. Die berechneten Gebühren ergeben sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erwirbt der Besteller keinerlei Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

III. Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte:

  1. Elektronisch übermitteltes Material und gelieferte Originale bleiben stets Eigentum von TTS oder des Urhebers. Die Vorlagen sind durch deutsche und internationale Urheberrechtsgesetze geschützt und wie jede anderen, durch Urheberrecht geschützten Materialien zu behandeln. Alle Anfragen des Bestellers und Zustimmungen von TTS müssen schriftlich erfolgen.
  2. Es wird ausschließlich im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der vereinbarten, nicht ausschliesslichen Nutzungsart und regelmäßig für die Dauer von sechs Monaten zur Verfügung gestellt. Das Eigentum und Urheberrecht an überlassenen Vorlagen, sowie den Begleitmaterialien und allen Kopien davon verbleibt bei TTS und/oder den konzernverbundenen Unternehmen sowie deren Lieferanten.
  3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, wird nur das Nutzungsrecht am fotographischem Urheberrecht übertragen. Dies gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberrechtsschutz unterliegen. Die Überlassung der Vorlagen beinhaltet nicht das Recht, diese über den genehmigten Zweck hinaus zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung im Internet. Persönlichkeits- und gegebenenfalls Künstlerrechte sind vom Besteller beim Berechtigten gesondert zu erwerben. Der Besteller hat TTS insoweit von der Inanspruchnahme durch Dritte freizuhalten und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung im Innenverhältnis selbst zu tragen.
  4. Mit der zur Verfügungstellung der Vorlagen ist grundsätzlich nicht das Recht verbunden, die Vorlagen ganz oder in Teilen selbst oder durch Dritte zu verändern oder sonst zu bearbeiten. Es sei denn, dies wird von dem Nutzungszweck der beschränkten Nutzungsberechtigung so umfasst oder vorher schriftlich durch TTS ausdrücklich genehmigt.
  5. Der Besteller verpflichtet sich, soweit unmittelbar oder mittelbar in seinem Einflussbereich liegend, jedes unberechtigte Kopieren, Verändern oder sonstige Bearbeiten sowie die unberechtigte Verbreitung zu verhindern und uns sofort schriftlich anzuzeigen.

IV. Pflichten des Bestellers bei der Verwendung des Materials:

  1. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder des Urheberrechtes durch eine abredewendige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt TTS keinerlei Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und redaktionell erfolgen.
  2. TTS übernimmt insoweit keine Schadensersatzforderungen, die Verantwortung der Bilder liegt beim Besteller. Entstehen aus einer Veränderung oder sonstigen Bearbeitung Schäden, so stellt der Besteller TTS von jeglicher Haftung frei. Verändert der Besteller oder mit ihm in Verbindung stehende Dritte unberechtigt die Vorlagen, so wird der Besteller schadensersatzpflichtig.
  3. Durch eine eventuelle Leistungen von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentums- noch Besitzerrecht am Material, sondern nur ein einmaliges nicht ausschliessliches Nutzungsrecht.

V. Rückgabe oder Löschung des Materials:

  1. Nach der Nutzung des von TTS bereitgestellten Materials sind Originale an TTS zuzückzugeben oder Datenträger zu vernichten und alle gelieferten Daten und daraus abgeleitete Bearbeitungen oder Kopien aus dem Datenspeicher des Bestellers oder einem vom Besteller beauftragten Dritten zu löschen.
  2. Ebenso ist mit nicht genutztem Material zu verfahren.
  3. Auf Anfrage von TTS wird der Besteller die vollumfängliche Löschung schriftlich bestätigen.
  4. Falls Originale versendet werden sollten, haftet der Besteller bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Bilder an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von und an Dritte gesandt werden. Das Versandtrisiko und die Rücksendung sowie Rücksendekosten trägt der Rücksender. Der Besteller trägt das Verlust- und Beschädigungsrisiko an dem ihm zur Verfügung gestellten Material bis zur erfolgten Rückgabe an TTS.

VI. Datenschutz:

  1. Der Besteller wird hiermit gemäß § 28 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, das TTS seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und Betrieb, notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Bestellers an Dritte weitergegeben.

VII. Gewährleistung, Haftung:

  1. Das Material wird dem Besteller von TTS übergeben, wie es ist. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers TTS gegenüber beschränken sich auf einen einmaligen Nachbesserungsanspruch. Ist eine Nachbesserung nicht möglich bzw. erfolglos durchgeführt worden, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Mit Ausnahme vertragswesentlicher Pflichten haftet TTS nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.
  2. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
    Dies gilt nicht, soweit in Fällen wie Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, nach dem Produkthaftungsgesetz oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gesetzlich zwingend gehaftet wird.
    Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in allen Fällen der Höhe nach auf den 2-fachen vereinbarten bzw. Honorarbetrag begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Die Haftung für Mangelfolgeschäden (z.B. an Hard- oder Software, beim Druck) wird zwischen den Parteien ausgeschlossen.

VIII. Urhebervermerke, Belege:

  1. Bei Verwendung des Bildmaterials ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar mit dem Urhebervermerk "Foto TTS" zu kennzeichnen.
  2. Von jeder Veröffentlichung sind TTS umgehend 2 Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden.
  3. Die Auflagenhöhe des Druckwerkes ist TTS anzuzeigen.

IX. Schlussbestimmungen:

  1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergeben Streitigkeiten nach Wahl des Lieferers der Hauptsitz oder der Sitz der Niederlassung des Lieferers oder ein anderer gesetzlich zulässiger Gerichtsstand.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Rechtsnormen des deutschen Kollisionsrechts, soweit diese auf eine fremde Rechtsordnung verweisen, sowie der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechts oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenverkaufes ist ausgeschlossen.
  3. Der Vertrag und insbesondere die Lieferbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Werden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einzelne Regelungen dieser Lieferbestimmungen unwirksam, so gelten an deren Stelle solche wirksamen Regelungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Soweit erforderlich verpflichtet sich der Besteller, alle erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels zu unternehmen.
  4. Vorgenannte Regelungen gelten auch bei Exportgeschäften, wenn die Bestimmungen der Abnehmerländer diesen Lieferbedingungen entgegenstehen.

(Stand 09.2001)

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